AGB

pagebreaker

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen pagebreaker

1.2. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und pagebreaker bedürfen der Schriftform.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch pagebreaker bedarf es nicht.

1.4. Die Angebote von pagebreaker sind freibleibend und unverbindlich.

2. Umfang der Leistung

2.1. Der Leistungsumfang von pagebreaker ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag bzw. aus Absprachen mit dem Auftraggeber und umfasst insbesondere das Erstellen bzw. Überarbeiten von Texten (inklusive Recherche, sofern nötig und beauftragt), das Lektorat/Korrektorat von Manuskripten oder Layout-Dateien, Projektmanagement im Zusammenhang mit den zuvor genannten Aufgaben sowie allgemeine PR-Tätigkeiten.

2.2. pagebreaker verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

2.3. Die Leistungen von pagebreaker – insbesondere erstellte und überarbeitete Texte – sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Bei ausbleibender bzw. nicht zeitgerechter Rückmeldung gelten sie als vom Kunden genehmigt. Gewünschte Korrekturen an Texten sind je nach Art des Auftrags in geeigneter Form zu übermitteln. Der Korrekturaufwand wird von pagebreaker in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot oder Vertrag anderes definiert ist.

2.4. Für die Texterstellung wird der Kunde pagebreaker zeitgerecht und vollständig Briefingmaterial übermitteln, auf dessen Basis die Ausführung der Leistung erfolgt. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von pagebreaker wiederholt werden müssen.

2.5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die von pagebreaker verfassten Texte in elektronischer Form geliefert. Lektorierte Texte können je nach Absprache in digitaler oder physischer Form geliefert werden. Im Falle einer physischen (postalischen) Übermittlung nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass es gegenüber einer elektronischen Übermittlung zu zeitlichen Verzögerungen kommt.

2.6. Text- und Lektoratsleistungen basieren auf den Regelungen der Neuen Deutschen Rechtschreibung und im Detail auf den Empfehlungen der Duden-Redaktion.

3. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

3.1. pagebreaker hat das Recht, sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (Fremdleistung).

3.2. pagebreaker wird die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auswählen und anleiten. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder in eigenem Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4. Termine, Lieferung

4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Leistung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und pagebreaker maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekanntzugeben.

Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermin bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber in Verbindung mit dem Auftrag zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht zeitgerecht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es pagebreaker zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Übergabe der Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, verbleiben die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Auftragnehmer. pagebreaker sorgt dafür, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben und die Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt wird.

4.3. Verzögert sich die Leistungserbringung von pagebreaker wegen Ereignisse höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernissen und verlängern sich die Fristen entsprechend. Überschreiten die Ereignisse höherer Gewalt eine Frist von zwei Monaten bzw. handelt es sich um ein terminliches Fixgeschäft, können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Für die bereits getätigten Leistungen und Aufwände gebührt pagebreaker ein angemessener Ersatz.

4.4. Befindet sich pagebreaker in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er pagebreaker schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vertragsabschluss

5.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von pagebreaker bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

5.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei pagebreaker gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch pagebreaker zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass pagebreaker zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass der Auftrag angenommen wird.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1. pagebreaker ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird

– der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag bzw. der Abmachung (z. B. Zahlung eines fällig gesetzten Betrages) verstößt.

– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen

– über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt

– allgemeine Unvereinbarkeiten bestehen, die die Ausführung des Auftrages für pagebreaker nicht tragbar machen.

6.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn pagebreaker fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag bzw. der Abmachung verstößt.

7. Honorar, Zahlung

7.1. Alle von pagebreaker erbrachten Leistungen sind honorarpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.2. Alle zusätzlichen Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.3. Das Honorar ist mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von sonstigen Aufwendungen, Barauslagen oder Fremdleistungen.

7.4. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von länger als einem Monat erstrecken und/oder eine Gesamtsumme von 1500,00 € netto überschreiten, ist pagebreaker berechtigt, Zwischenrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu stellen.

7.5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird pagebreaker den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber als von vornherein genehmigt. Ein Kostenvoranschlag für ein zu lektorierendes Dokument ist nur dann verbindlich, wenn er nach Vorlage des zu bearbeitenden Dokument erstellt wurde.

7.6. Als Berechnungsbasis für Leistungen von pagebreaker gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (Seitenpreis, Stundensatz, Wortpreis, Pauschalpreis). Wird eine Verrechnung nach Seiten vereinbart, bezieht sich die Text- oder Lektoratsleistung auf eine Normseite mit 1650 Anschlägen (inkl. Leerzeichen). Als Mindestverrechnungssumme kommen, je nach vereinbartem Berechnungsmodell, die Kosten für 1 Stunde, 5 Normseiten oder 800 Wörter zum Tragen.

7.7. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

7.8. Für alle bei pagebreaker in Auftrag gegebenen und von pagebreaker gelieferten Leistungen, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht verwendet oder zur Ausführung gebracht werden, gebührt pagebreaker das vereinbarte Entgelt.

7.9. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, pagebreaker entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

7.10. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann pagebreaker sämtliche andere gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. pagebreaker ist in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, bis zur Begleichung des offenen Betrages weitere Leistungen zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Teilbeträgen vereinbart (siehe dazu Punkt 7.4.), so behält sich pagebreaker im Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.11. Werden Leistungen von pagebreaker nicht direkt vom Auftraggeber, sondern für Kunden des Auftraggebers verwendet, tritt der Auftraggeber also als Mittler auf (beispielsweise bei einer Beauftragung von pagebreaker durch eine Agentur, die für ein Projekt Leistungen auslagert), so ist der Auftraggeber/Mittler verpflichtet, die Rechnungen von pagebreaker zeitlich unabhängig von der Zahlung des Kunden an den Mittler zu begleichen. Ist der Kunde gegenüber dem Mittler in Verzug, darf sich dieser Verzug nicht auf die Begleichung der Leistungen von pagebreaker auswirken. Von pagebreaker gesetzte Zahlungsfristen sind vom Mittler in jedem Fall einzuhalten.

7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von pagebreaker aufzurechnen, außer die Forderung wurde von pagebreaker schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, pagebreaker bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, für welchen Zweck die beauftragte texterische Leistung bestimmt ist und in welchem Rahmen sowie in welchen Medien (inkl. Angaben zur Auflage und geografischen Streuung) eine Nutzung erfolgen soll.

8.2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung von texterischen Leistungen steht pagebreaker eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.3. Für jede widerrechtliche Nutzung haftet der Kunde in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

8.4. Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen von pagebreaker, insbesondere die Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von pagebreaker zulässig. Im Fall von Bearbeitungen, insbesondere bei durch pagebreaker erbrachten Lektoratsleistungen, die ohne Wissen von pagebreaker durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen werden, haftet pagebreaker nicht für eventuelle in diesen Bearbeitungsschritten entstehende Fehler.

9. Kennzeichnung

9.1. pagebreaker hat das Recht auf eine der Veröffentlichung beigefügte namentliche Nennung an geeigneter Stelle, beispielsweise im Impressum, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. In gleicher Weise darf diese Nennung aber nur nach Rücksprache mit pagebreaker erfolgen.

9.2. pagebreaker ist vorbehaltlich des schriftlichen Widerspruchs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

10. Gewährleistung

10.1. Die fachliche und inhaltliche Richtigkeit eines zu lektorierenden Textes sowie die des Briefingmaterials fällt in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Schreibung von Fachspezifika, sonstigen spezialisierten Terminologien, Personen- und Institutionsnamen und Abkürzungen. Für Fehler, die durch die unrichtige oder nicht erklärte Übermittlung dieser Spezifika entstehen, besteht keinerlei Mängelhaftung. Bei im Zuge des Briefings vorgegebenen oder genehmigten Inhalten haftet pagebreaker nicht für deren Richtigkeit.

10.2. pagebreaker führt Lektoratsarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus, absolute Fehlerfreiheit bei den bearbeiteten Texten kann nicht garantiert werden. Die Leistung gilt nicht als mangelhaft, wenn vernachlässigbar wenig Fehler im Text enthalten sind.

10.3. Texterstellungen bzw. Textüberarbeitungen und inhaltlich-stilistische Lektoratskorrekturen stellen Vorschläge von pagebreaker dar. Es obliegt dem Auftraggeber, welche Korrekturen bzw. Formulierungen umgesetzt oder realisiert werden. Übernimmt der Kunde die Korrekturen nur unvollständig und bleiben dadurch Fehler im Text zurück, so haftet pagebreaker dafür nicht.

10.4. Der Kunde hat allfällige Mängel innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt/freigegeben. pagebreaker wird die Mängel in angemessener Frist beheben. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von pagebreaker behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

10.5. Wenn pagebreaker die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) zu verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.

10.6. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages.

10.7. Entstehen an von pagebreaker erstellten Texten für den Kunden Änderungswünsche, die aus der Änderung des Konzeptes oder aus Unklarheiten im Briefing erwachsen, so stellt dies keinen Mangel dar. pagebreaker ist in diesem Fall berechtigt, die Änderung zu verweigern, sofern dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Aufwände bei der Änderung von Texten sind gesondert zu entgelten.

10.8. Für Lektorats- oder Textarbeiten, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Mängelhaftung nur dann, wenn pagebreaker Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich der Fassung, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Korrektur der Fahnen stellt einen gesonderten Arbeitsschritt dar und ist entsprechend gesondert zu entlohnen.

10.9. Für das Lektorat oder die textliche Be-/Verarbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen oder unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

10.10. pagebreaker behält sich vor, die Bearbeitung von Texten oder anderen Dokumenten aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.

 

11. Haftung

11.1. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. pagebreaker ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeber alle nötigen Rechte besitzt.

11.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von pagebreaker für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Die Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.3. pagebreaker haftet nicht für Ansprüche, die dem Kunden aus Ansprüchen Dritter entstehen. Der Kunde hat pagebreaker diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.4. pagebreaker ist gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die von pagebreaker erbrachte Leistung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Tritt im Streitfall der Auftraggeber nicht als Streitgenosse von pagebreaker dem Verfahren bei, so ist pagebreaker berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

11.5. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Das betrifft insbesondere die Übermittlung durch Datentransfer (E-Mail, FTP etc.). Für dadurch entstehende Virusübertragungen, Beschädigung von Dateien, Verletzung der Geheimhaltungspflichten besteht keine Haftung seitens pagebreaker.

11.6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens. Sie sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz (Hervorhebung entsprechend der Juridikatur)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass pagebreaker die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von pagebreaker. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird das am Sitz von pagebreaker sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

© pagebreaker *Kirstin Schlotter*